Neue Regionalpolitik
Neukonzeption der Regionalpolitik
Die bisherige Regionalpolitik hatte wichtige Erfolge wie z.B den Ausbau von Infrastrukturen in peripheren Gebieten und die Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit, als auch der Förderung der Regionen als Entwicklungsmotoren zu verzeichnen. Sie wies aber auch Mängel auf. So konzentrierte sie sich zu lange auf Infrastrukturen und die regionalpolitischen Instrumente waren oft zuwenig den lokalen Bedürfnissen angepasst. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass verschiedene bisherige Instrumente auslaufen (Bundesbeschluss über wirtschaftliche Erneuerungsgebiete, RegioPlus, Interreg) wurde die Neue Regionalpolitik (NRP) konzipiert. Nach ausführlichen Beratungen und Optimierungen tritt am 1.1. 2008 das Bundesgesetz über Regionalpolitik in Kraft.
Grundgedanke
Die neue Regionalpolitik vollzieht einen Paradigmenwechsel. Sie konzentriert sich auf wirtschafts- und wachstumspolitische Ziele und ist abgestimmt auf andere raumwirksame Politikbereiche des Bundes. Der Vollzug der NRP wird weitgehend an die Kantone delegiert. Bau und Erhalt der Basisinfrastruktur sowie der Abbau von Disparitäten sollen nicht mehr über die Regionalpolitik sondern über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sicher gestellt werden.
Ziele der NRP
Die NRP bezweckt gemäss Art. 1 des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen zu stärken und deren Wertschöpfung zu erhöhen und so zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie indirekt zur Erhaltung einer dezentralen Besiedlung und zum Abbau regionaler Disparitäten beizutragen. Die NRP will dieses Ziel erreichen, indem sie sich auf die drei Stossrichtungen Unternehmertum, Innovationsfähigkeit und Wertschöpfungssysteme fokussiert.
