Rettungsschirm für Stromwirtschaft nur im Ernstfall
Die SAB versteht die Besorgnis des Bundesrates für eine sichere Stromversorgung. Doch die Gewährleistung der Stromversorgung ist in erster Linie Aufgabe der Branche selber. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Rettungsschirm kann völlig falsche Zeichen setzen. Die SAB schlägt deshalb vor, die Vorlage zwar im Parlament zu beraten, aber erst in Kraft zu setzen, sobald effektiv eine für die Stromwirtschaft existenzbedrohende Krisensituation eintrifft. Auch in diesem Fall müssen zusätzliche Auflagen beachtet werden.