Stellungnahme der SAB zur Covid-19-Härtefallverordnung
Die Zukunftsperspektiven für die Tourismus- und Eventbranche sind äusserst unsicher. Die SAB begrüsst deshalb die vom Bundesrat in Aussicht gestellten Härtefallmassnahmen. Diese Massnahmen müssen bereits auf den 1. Dezember 2020 in Kraft gesetzt und wesentlich aufgestockt werden. Zudem ist der vorgeschlagene Verteilschlüssel auf die Kantone völlig ungeeignet. Der Verteilschlüssel muss so gewählt werden, dass er der besonderen Betroffenheit der Tourismus- und Eventbranche Rechnung trägt.