Die Anforderungen

Von der Herstellung, über den Zwischenhandel, bis zur Etikettierung und Vorverpackung – nur auf allen Stufen kontrollierte und zertifizierte Produkte verdienen das Berg- oder Alpzeichen:

Kontrolle

Die Berg- und Alpzeichen dürfen nur verwendet werden, wenn die damit gekennzeichneten oder ausgelobten Produkte die Kriterien der Berg- und Alpverordnung erfüllen. Bergprodukte müssen gemäss der landwirtschaftlichen Zonen-Verordnung aus dem Berggebiet oder Sömmerungsgebiet stammen, Alpprodukte nur aus dem Sömmerungsgebiet.

Kontrolle der Berg- und Alpprodukte (2,1 MiB)

Zertifizierung

Damit ein Produkt das Berg- oder Alpgütesiegel erhält, muss es auf allen Stufen der Produktion, des Zwischenhandels bis zur Etikettierung und Vorverpackung kontrolliert und zertifiziert werden. Ausgenommen von der Zertifizierungspflicht sind Erzeugnisse, die direkt vor Ort an den Konsumenten verkauft werden. Verstösse werden den zuständigen kantonalen Behörden und dem Bundesamt für Landwirtschaft gemeldet.

Anforderungen (2,1 MiB)

Zertifizierungsstellen

Drei akkreditierte Unternehmen behandeln Zertifizierungsgesuche für das Berg- und Alpzeichen. Die Kosten für die Zertifizierung sind individuell auszuhandeln.

Zertifzierungsstellen (2,1 MiB)

Gesetzliches

Die offiziellen Zeichen für Berg- und Alpprodukte garantieren die Herkunft der Erzeugnisse aus dem Berggebiet bzw. aus dem Sömmerungsgebiet. Sie stehen für den offiziellen Schutz dieser Produkte und sollen die Transparenz fördern.

Die Zeichen dürfen verwendet werden, wenn die damit gekennzeichneten oder ausgelobten Produkte die Anforderungen der Berg und Alpverordnung erfüllen. Die Verwendung der offiziellen Zeichen ist freiwillig und kostenlos.

Die missbräuchliche Verwendung der Zeichen ist untersagt. Bei Widerhandlungen werden Verwaltungsmassnahmen ergriffen.

 

Richtlinien zur Anwendung der offiziellen Zeichen für Schweizer Berg- und Alpprodukte (PDF, 311 kB, 27.07.2016)

Weisung zur Berg- und Alpverordnung (BAIV, SR 910.19) bezüglich der Kontrolle auf Betrieben der Primärproduktion (PDF, 218 kB, 27.07.2016)

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel vom 25. Mai 2011

Verordnung des WBF über die offiziellen Zeichen für Berg- und Alpprodukte vom 21. Mai 2014

Flyer Offizielle Zeichen des Bundes für Berg- und Alpprodukte (PDF, 3 MB, 27.07.2016)