Zeichen setzen

Beim Kauf eines Produkts spielt die glaubwürdige Verwendung der Begriffe «Berg» und «Alp» eine entscheidende Rolle. Deshalb sind diese seit dem Jahr 2006 gesetzlich geschützt. Wird seitdem ein Produkt mit den Zusätzen «Berg» oder «Alp» beworben, muss seine Herkunft und Verarbeitung bestimmten Anforderungen entsprechen.

Seit Juni 2014 stellt der Bund zusätzlich das Bergzeichen und das Alpzeichen kostenlos zur Verfügung. Mit diesem Gütesiegel garantieren die Produzenten die Echtheit ihrer Berg- und Alpprodukte.

Private Labels und Marken werden durch das offizielle Bundeszeichen nicht konkurrenziert, sondern gestärkt. Kommt das Berg- oder Alpzeichen alleine zur Anwendung – beispielsweise bei der Direktvermarktung  – hat es Markencharakter.