Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete
Postkonto 50-6480-3
Newsletter
Die Planung für den Sommer-Event vom 28. August 2026 läuft. Zu gegebener Zeit gibt es für die GLB/LBG/CCR die Informationen von der TA SAB.
Der neue LMV 2026 ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft, und der Beschluss zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung des neuen LMV ist eingetroffen. Damit hat der Bundesrat die für das Jahr 2026 relevanten Bestimmungen aus dem neuen LMV 2026+ per 1. April 2026 für allgemeinverbindlich erklärt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV wird betreffend der neuen Baustellenzulage entsprechend informiert. Das BSV hat einen Vorbehalt bezüglich der Regelung gemacht, dass Lernende die Baustellenzulage nur zu 50% statt zu 100% erhalten. Da die Kosten bspw. für einen Kaffee für Lernende gleich hoch sind, wie für die übrigen Arbeitnehmenden, weist das Bundesamt darauf hin, dass auch Lernende die volle Baustellenzulage erhalten müssen. DA es sich hierbei um eine Anpassung des LMV handelt, wird diese Frage an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung am 1. April 2026 geklärt.