Generalversammlung


Die Generalversammlung ist das oberste Organ der SAB. In ihren Aufgabenbereich fallen u.a.

  • Beratung und Stellungnahme zu grundsätzlichen Fragen der Berggebiete
  • Wahl des Vorstandes, des Rates der Berggebiete, des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der Kontrollstelle
  • Entgegennahme des Jahresberichtes
  • Genehmigung der Jahresrechnung und des Berichtes der Kontrollstelle
  • Festsetzung der Jahresbeiträge
  • Änderung der Statuten
  • Beteiligung an Organisationen, welche einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern
  • Auflösung des Vereins