Stellungnahme der SAB zur Klimaschutzverordnung KIV

Die SAB hat im Rahmen der Behandlung klimapolitischer Vorlagen immer betont, dass die Berggebiete und ländlichen Räume eine besondere Betroffenheit aufweisen. Dazu gehören etwa die höhere Anfälligkeit auf Extremereignisse wie Starkniederschläge und deren Folgen, die zunehmenden Nutzungsansprüche und -konflikte rund um die Ressource Wasser, die hohe Abhängigkeit vom Wintertourismus und damit die Herausforderung, diese Leitbranche neu auszurichten usw. Die Berggebiete und ländlichen Räume müssen sich an die geänderten klimatischen Verhältnisse anpassen. Den Klimawandelanpassungs­mass­nahmen kommt deshalb für uns eine sehr hohe Bedeutung zu.

Stellungnahme vom 15. März 2024