Empfehlungen zur Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
Die SAB hat im Auftrag der Konferenz der Gemeindepräsidenten von Ferienorten im Berggebiet Empfehlungen formuliert für die Einführung einer Objektsteuer auf selbst genutzten Zweitliegenschaften in den Kantonen. Die Tourismusgemeinden wollen mit diesen Empfehlungen allzu grosse Steuerausfälle in Folge der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung verhindern. Die Zeit drängt, da die Eigenmietwertbesteuerung bereits per 1. Januar 2029 wegfällt.
Medienmitteilung vom 29.04.2026
Bericht: Einführung einer kantonalen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften

